Herkunftsnachweis (HKN)
Ein Herkunftsnachweis (HKN) ist ein zertifiziertes Dokument, das die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien eindeutig belegt. Er dient nicht dem Stromhandel selbst, sondern der Transparenz über die Herkunft der bezogenen elektrischen Energie – z. B. aus Solar-, Wind-, Wasser- oder Biomasseanlagen.
Funktionsweise:
- In Deutschland wird der Herkunftsnachweis über das Herkunftsnachweisregister beim Umweltbundesamt verwaltet (§ 79 ff. EEG).
- Für jede erzeugte Megawattstunde (MWh) Ökostrom kann ein HKN ausgestellt werden.
- Der HKN kann unabhängig vom physischen Stromhandel an Endverbraucher oder Stromversorger verkauft werden.
- Nur durch den Erwerb eines Herkunftsnachweises darf Strom rechtlich als „grün“ oder „erneuerbar“ gekennzeichnet werden – z. B. im Rahmen von:
- Ökostromtarifen
- Corporate Green Power Agreements
- ESG-Berichterstattung
Typische Anwendungen:
- Unternehmen, die bilanziell CO₂-neutralen Strom beziehen möchten
- Nachweis von Grünstrombezug in Klimabilanzen, ESG-Ratings oder CDP-Reports
- Bestandteil von Stromlieferverträgen (z. B. PPAs mit zusätzlicher HKN-Übertragung)
- Unterstützung von Zertifizierungen (z. B. ISO 50001, Science-Based Targets)
- Trennung von physischem Stromfluss und rechtlicher Grünstromkennzeichnung
Wichtige Kennzahlen:
- Menge (MWh): Herkunftsnachweise werden pro erzeugter Megawattstunde ausgestellt
- Ausstellungszeitraum und Land: Rückschluss auf Alter und Regionalität der Erzeugung
- Anlagentyp: Solar, Wind, Wasser, Biomasse – sichtbar im Register
- Zusätzlichkeit: HKN allein bedeutet nicht automatisch Förderung neuer Anlagen
- Löschung im Register: Zur Vermeidung von Doppelnutzung erforderlich
Zusammenfassung:
Herkunftsnachweise sind ein zentrales Instrument zur glaubwürdigen und rechtssicheren Kennzeichnung von Strom aus erneuerbaren Quellen. Sie schaffen Transparenz über die tatsächliche Herkunft des bezogenen Stroms und ermöglichen es Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitsziele – insbesondere im Bereich Scope 2-Emissionen – nachvollziehbar zu dokumentieren. Für die externe Kommunikation (z. B. Ökostrombezug) ist ein gültiger HKN zwingende Voraussetzung.